Fernleihbestellungen
Fernleihen, die bereits in Ihrem
Ausleihkonto verbucht sind, werden sofort wie Ihre übrigen Ausleihen gemahnt. Eine Pauschalverlängerung Ihrer Leihfrist beinhaltet
NICHT
die Medien der Fernleihe.
Bitte beachten Sie!
Für die fristgerechte Verlängerung Ihrer Leihfristen sind Sie auch dann verantwortlich, wenn Ihnen die Verlängerung
über den OPAC nicht gelingt. In solchen Fällen sind Sie verpflichtet, sich telefonisch, persönlich, per E-Mail
oder per Fax mit der
Universitätsbibliothek in Verbindung zu setzen. Reklamationen, die nach Erstellen der Mahnung eingehen,
können leider nicht berücksichtigt werden.
Für Details zu einer Ausleihe klicken Sie auf eine unterstrichene Zahl.